Personalausweis Meldung wegen Verlust

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

  • Teaser

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

  • Verfahrensablauf

    Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Personalausweise" > "Beantragung Personalausweis" über unsere Online-Terminbuchung. 

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

  • Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

  • Rechtsgrundlage