Reisepass Ausgabe
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "Abholung Reisepass/Kinderreisepass".
Teaser
Ihr neuer Reisepasse/Kinderreisepass liegt abholbereit bei der zuständigen Passbehörde vor. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Reisepass/Kinderreisepass bei der zuständigen Passbehörde abholen:
- Bevor der Reisepass/Kinderreisepass persönlich abgeholt werden kann, versendet die Passbehörde ein Anschreiben an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller geht zur Abholung des Reisepasses/Kinderreisepasses zu der Passbehörde, bei der Sie den Pass beantragt hat.
- Unter Vorlage Ihres alten Passes wird Ihnen der neue Pass ausgehändigt. Wenn Sie den alten Pass als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Pass zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Passes mit Ihrer Unterschrift.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "Abholung Reisepass/Kinderreisepass"
Für die Abholung benötigen Sie keinen Abholtermin mehr. Sie können diesen jederzeit während der Öffnungzeiten abholen.
Voraussetzungen
· Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
· Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr altes Passdokument
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Passdokumentes
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Bearbeitungsdauer
etwa 10 Minuten
Anträge / Formulare
Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses/Kinderreisepasses mit. Einen Vordruck finden Sie nachfolgend.
Kurztext
- Pass Ausgabe
- Pass liegt zur Abholung bei zuständiger Passbehörde bereit
- Pass soll grundsätzlich persönlich abgeholt werden
- Abholung mit Vollmacht möglich
- Zuständige Behörde: Passbehörde, bei der der Pass beantragt wurde
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.