Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in der Kommunalpolitik
Leistungsbeschreibung
Als kinderpolitische Richtschnur gibt Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vor, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Sichtweise in alle sie betreffende Entscheidungen einzubringen. Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nachhaltig zu unterstützen. Insbesondere sollen junge Menschen und ihre Familien an sie betreffenden Planungen in angemessener Weise beteiligt werden. Zielsetzung der außerschulischen Jugendbildung ist es danach, junge Menschen zu befähigen, ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen selbst zu erkennen, ihre gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Demokratisierung in allen Bereichen zu verwirklichen.
Das Land Hessen hat die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich in der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 4c, 8c HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (§§ 4c, 8a HKO) festgeschrieben. Die Form der Beteiligung bleibt den Gemeinden - anders als bei der zweiten Gruppe der nicht-wahlberechtigten Einwohner, den Ausländern außerhalb der EU (vgl. §§ 84 ff. HGO) - dabei weitgehend freigestellt. Gesetzlich zulässig sind institutionalisierende Beteiligungsformen wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten in der Gemeindevertretung aber auch projektbezogene Beteiligungsmodelle, wie z.B. die Gestaltung eines Spielgeländes, Stadtteilerkundungen, Kinderkulturprojekte, Zukunftswerkstätten etc.).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihren Kommunen ist deshalb sinnvoll, weil Kinder und Jugendliche die Auswirkungen ihres Engagements sehen, nachzuvollziehen und sich damit zu identifizieren lernen. Ferner sollen Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst genommen werden und der Politik wertvolle Anregungen geben können.
Den Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Bedeutung bei der Auswahl der geeigneten Formen der Beteiligung zu, denn sie sind das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen.
Kinder- und jugendfreundliche Kommunen sind lebenswert für alle
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Beteiligungsformen und -möglichkeiten sind vielfältig und unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Steven HerdmanFachbereichsleiter I
- Frau Elisabeth Kappes
- Frau Jennifer StaffaDiplom Pädagogin