Reisepass: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt GrünbergBitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Reisepässe/Kinderreisepässe" > "Beantragung Reisepass" über unsere Online-Terminbuchung.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.