Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 33 a GewO
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Marco PuchowskiStellv. Fachbereichsleiter
- Herr Benjamin WeitzelFachbereichsleiter III