Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende