Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg


    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Reisepässe/Kinderreisepass" > "Beantragung Reisepass" über unsere Online-Terminbuchung.

  • Voraussetzungen

    •  Sie sind deutscher Staatsbürger
    •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    •  ggf. bisheriger Reisepass
    •  ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.


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An wen muss ich mich wenden?

An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende