Bebauungsplan Nr. 22 "Kroheckensand", 1. Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Bauleitplanung der Stadt Grünberg

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand “, 1. Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes


Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“, 1. Erweiterung sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereich s ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am südlichen Ortsrand von Harbach. Zur Ausweisung gelangt im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche.

Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom

 

16.12.2024 – 24.01.2025 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik » Leben & Wohnen« -> » Bauleitplanung « -> » Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                                               08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag                                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                                08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Der Magistrat

 

Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“, 1. Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab