Bebauungsplan Nr. 22 "Kroheckensand", 1. Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bauleitplanung der Stadt Grünberg
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach
Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand “, 1. Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“, 1. Erweiterung sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereich s ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am südlichen Ortsrand von Harbach. Zur Ausweisung gelangt im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche.
Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom
16.12.2024 – 24.01.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik » Leben & Wohnen« -> » Bauleitplanung « -> » Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“, 1. Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab