Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31.3 "Im Baumgartenfeld IV" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Bauleitplanung der Stadt Grünberg

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Kernstadt

Bebauungsplan Nr. 31.3 „Im Baumgartenfeld IV“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 31.3 „Im Baumgartenfeld IV“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und Fortführung der Baugebietsentwicklung „Baumgartenfeld“. Zur Ausweisung gelangt hierzu im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet, öffentliche Grünflächen, Maßnahmenflächen für den Naturschutz sowie die für die verkehrliche Erschließung erforderlichen Straßenverkehrsflächen. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung einer Wohnbaufläche sowie einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung.

Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom

28.10.2024 – 29.11.2024 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Der Magistrat


Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Kernstadt

Bebauungsplan Nr. 31.3 „Im Baumgartenfeld IV“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

 Räumlicher Geltungsbereich: Bebauungsplan Nr. 31.3 „Im Baumgartenfeld IV“

genordet, ohne Maßstab

 


Räumlicher Geltungsbereich: Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Baumgartenfeld IV“


genordet, ohne Maßstab