Ortsgerichte, Ortslandwirte

Ortsgerichte, Ortslandwirte

Ortsgerichte

Die Ortsgerichte haben den Status einer Hilfsbehörde der Justiz und bestehen in jeder hessischen Stadt/Gemeinde.

Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher sowie mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestelle. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - vom Präsidenten des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Folgende Aufgaben werden durch das Ortsgericht übernommen:

- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen